Sozial- und Sozialversicherungsrecht
Als auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierter Anwalt berate und vertrete ich Sie als Privatperson, Gewerbetreibender oder Unternehmer außergerichtlich und/oder gerichtlich auf dem gesamten Gebiet des Arbeits- sowie des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.
Beispielsweise kann jeden von uns eine plötzliche Erkrankung mit
dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie ein Schlag treffen.
In der Folge entwickeln sich immer wieder Spannungen und Auseinandersetzungen
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z.B.: Versetzung, Kündigung)
und nicht zuletzt mit den Sozialversicherungen.
So sind Ansprüche auf Leistungen von der Krankenkasse (Krankengeld),
der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld I), des JobCenters bzw. der Arbeitsgemeinschaft
(Arbeitslosengeld II) und der Rentenversicherung (Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente)
oftmals nur im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren durchsetzbar.
Meine Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf:
- Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Verletztengeld, Rente)
- Krankenversicherungsrecht (z.B.: Krankengeld)
- Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sperrzeit, Sanktion, etc.)
- Rentenversicherungsrecht (Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente, etc.)
- Pflegeversicherungsrecht (Einstufung in die Pflegestufen, etc.)
- Schwerbehindertenrecht (Anerkennung der Schwerbehinderung, Grad der Behinderung, Merkzeichen)
Meine Leistungen sind:
- Vorsorgende Beratung zur Sicherung Ihrer Ansprüche
- Unterstützung bei Anträgen auf Leistungen
- Vertretung im Verwaltungsverfahren
- Bei Ablehnung Ihres Antrags: Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich im Widerspruchs- und in Verfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit
- Rat und Hilfe bei versäumten Fristen
Fragen Sie mich bitte gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich. Bei dieser Gelegenheit kann ich Ihnen außerdem sagen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich für Sie, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz zum Tragen kommt.
Ihr Ansprechpartner für das Sozialrecht ist Rechtsanwalt Arndt
