Kosten

Guter Rat muss nicht teuer sein.

Über die durch meine Tätigkeit anfallenden Kosten lasse ich Sie nicht im Unklaren. Fragen Sie mich gleich zu Beginn der ersten Beratung nach den voraussichtlich entstehenden Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist für mich selbstverständlich.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meistens keine Gedanken zu machen. Ich kläre für Sie, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz zum Tragen kommt.

Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen gering sind, haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe soll bedürftigen Mitbürgern eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt ermöglichen. Die Prozesskostenhilfe sichert bedürftigen Mitbürgern die Unterstützung durch einen Anwalt bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht. Auch die hier entstehenden Kosten können ganz entfallen oder ratenweise abgezahlt werden. Ich sage Ihnen, ob für Sie Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe möglich ist.

Sofern Sie mit mir nichts anderes vereinbaren (z.B.: Stundenhonorar), richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).