Familienrecht

Bei Auseinandersetzungen innerhalb der Ehe und Familie berate ich Sie umfassend und vertraulich und gehe dabei auf Ihre persönlichen Verhältnisse sorgfältig ein.

Die Beratung umfasst sämtliche Bereiche des Familienrechts, die auch oft miteinander verknüpft sind, insbesondere aber

  • Voraussetzungen und Folgen einer Ehescheidung
  • Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Ausgleich von Zugewinn
  • Vaterschaftsanfechtung

Ich vertrete Sie selbstverständlich auch in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite. Mein Ziel ist es, zunächst in konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen eine für alle Seiten vertretbare Lösung zu erarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich Ihre Interessen für Sie vor Gericht sorgfältig und mit Nachdruck vertreten, damit Sie mit dem Ergebnis meiner Tätigkeit für Sie zufrieden sein können.

Fragen Sie mich bitte gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das bedeutet für Sie Sicherheit und ist für mich selbstverständlich. Bei dieser Gelegenheit kann ich Ihnen außerdem sagen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.